Mit der kirchlichen Trauung bekräftigt ein Paar vor Gott und der Gemeinde seinen Entschluss, ein gemeinsames Leben in gegenseitiger Achtung und Hilfe führen zu wollen.
Sie stellen diese einzigartige Beziehung, aus der neues Glück erwachsen kann, unter Gottes Segen. Das Leben besteht nicht nur aus heiteren und unbeschwerten Tagen, umso besser ist es, wenn am Anfang eines gemeinsamen Lebens nicht nur ein Vertrag, sondern auch die im Glauben begründete Zuversicht auf Bewahrung und Schutz die Ehe begleitet.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Hochzeit.
Sofern nur einer der Ehepartner einer christlichen Kirche angehört, findet ein Gottesdienst zur Eheschließung statt. Es versteht sich von selbst, dass der nicht-kirchliche Ehepartner sich bereit erklärt, den evangelischen Glauben des Partners, der Partnerin zu achten und auch bei der Erziehung der Kinder nicht zu behindern.
Die Trauung kann in jeder unserer drei Kirchen (Albernau, Burkhardtsgrün, Zschorlau) durchgeführt werden, melden Sie sich bitte dazu in der Pfarramtskanzlei und vereinbaren Sie ein Gesprächstermin mit einem der Pfarrer.